Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere aktuellen Infektionsschutzvorgaben

für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Löwen (Eigentümerin Melanie Lehle-Çelik)

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen, die von der Einzelfirma Melanie Lehle- Celik „Hotel Löwen“ (nachfolgend „Hotel“ genannt) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) erbracht werden, insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels. Das Hotel ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Antrags des Vertragspartners durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei den Antrag mündlich, in Textform (Reservierungsbestätigung per E-Mail, Brief oder Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot (Gruppenreisen), kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Vertragsabschluss zu Messezeiten bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch das Hotel.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.

III. Bereitstellung der Leistungen und Preise
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

IV Zimmerbereitstellung, -nutzung, -übergabe, -rückgabe und Abreise
a) Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

b) Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.

c) Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Bereitstellung und Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Folglich sind Anreisen nach 18:00 Uhr dem Hotel durch den Vertragspartner vor 18:00 Uhr am Anreisetag anzuzeigen und durch das Hotel zu bestätigen (telefonische Bestätigung ausreichend). Eine Garantierung der Zimmer ab Zeitpunkt der Buchung, so dass diese prinzipiell von einer Weitergabe ausgeschlossen sind, ist ausschließlich über eine Garantiebuchungen möglich. Für eine Garantiebuchung ist die Hinterlegung der Daten einer validen Kreditkarte zum Zeitpunkt der Buchung unabdingbar.

e) Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr dem Vertragspartner den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Zimmerpreises. Im Falle von Buchungen mit Halbpension können 100% des vollen Logispreises (Zimmerpreis + Verpflegungspauschale) in Rechnung gestellt werden.

f) Tageszimmer können ab vormittags (11:00 Uhr) bereitgestellt werden und müssen spätestens bis abends (18:00 Uhr) desselben Tages durch den Vertragspartner geräumt werden.

V. Zahlungen, Aufrechnung
Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Rechnungen sind grundsätzlich bei Abreise in bar, mit Electronic Cash (EC/Maestro-Karten) oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

Eine Rechnung, die auf dem Postweg versendet wurde, gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann.

Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehendem Paragraph V oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn dem Hotel die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
Ob das Hotel ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss ein. Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:

a). Im Falle eines Rücktritts seitens des Vertragspartners ist das Hotel bemüht Stornogebühren zu vermeiden indem es versucht die gebuchten Hotelzimmer anderweitig weiterzuvermieten. Da dies bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise im Regelfall möglich ist, fallen bei Rücktrittserklärungen bis 30 Tage vor Anreise keine Stornokosten an. Im Falle eines späteren Rücktritts werden gemäß den gesetzlichen Regelungen Stornogebühren in Höhe des vollen Zimmerpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig und in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung der gebuchten Zimmer nicht möglich sein.
Für Übernachtung mit Frühstück entspricht dies 80 % des vertraglich vereinbarten Preises, für Übernachtungen mit Halbpension 70 % des vertraglich vereinbarten Preises.

b) Für Messezeiten gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen (nach Absprache).

c) Falls der Kunde eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (von der Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser Betrag nicht rückerstattbar.

d) Hat das Hotel dem Vertragspartner im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären.

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

VII. Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder gemäß Paragraph V verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
−    falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
−    Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
−    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
−    ein Verstoß gegen Paragraph I. Abschnitt 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VIII. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt der vorstehende Absatz.

Soweit der Kunden einen Stellplatz auf einem Hotelparkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

IX. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tettnang. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.